Aufgaben des Vorstands

Die Aufgaben des Vorstands sind in der Satzung des Bayerischen Jugendring beschrieben:

§ 35 Aufgaben und Aufgabenverteilung des Vorstands

(1) ¹Der Vorstand ist für die Aufgabenerledigung des Stadt-/Kreisjugendrings nach der Satzung, Geschäftsordnung, Finanzordnung und den Beschlüssen der SJR-/KJR-Vollversammlung verantwortlich und entscheidet über Anträge von landesweiter Bedeutung an die BJR-Vollversammlung. ²Er fasst die Feststellungsbeschlüsse zum Vertretungsrecht (Einräumung, Aberkennung, Wiedereinräumung) von Mitgliedsorganisationen und Jugendsprechern_innen der Vollversammlung nach § 30 Abs. 2 sowie gemäß § 6 Abs. 3 zur Weiterleitung
an den Landesvorstand sowie zur Information an die jeweilige Landesorganisation. ³Die gefassten Feststellungsbeschlüsse sind der SJR-/KJR-Vollversammlung mitzuteilen.

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(2) ¹Der/die Vorsitzende vertritt den Stadt-/Kreisjugendring nach innen und außen und trägt die Gesamtverantwortung. ²Der/die Vorsitzende wird im Falle seiner/ihrer Verhinderung von dessen/deren Stellvertreter_in vertreten. ³Sind der/die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter_in verhindert, so übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Vertretung; hierzu bedarf es eines gesonderten Vorstandsbeschlusses.

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(3) ¹Der Vorstand kann beschließende Ausschüsse bilden, denen die Erledigung bestimmter Angelegenheiten übertragen wird; er erlässt für diese eine Geschäftsordnung.

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Arno Rauscher
Vorsitzender

Magnus Schwarzensteiner
Stellvertretender Vorsitzender

Miriam Brettschneider
Vorstandsmitglied

Munsef Momen
Vorstandsmitglied

Johannes Heudecker-Mühl
Vorstandsmitglied

Jakob Sailer
Vorstandsmitglied

Maria Schilcher
Vorstandsmitglied

Tim Sedlmaier
Vorstandsmitglied

Hubert Steiner
Vorstandsmitglied